Buchhypothek
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Eine Buchhypothek ist nach dem BGB der Regelfall einer Hypothek. In der Lebenswirklichkeit kommt sie nur ausnahmsweise vor. Charakteristisches Merkmal ist der Ausschluss der Erteilung des Hypothekenbriefes, sodass die mit der Brieferteilung verbundene Steigerung der Verkehrsfahigkeit der Hypothek weitgehend entfallt.
Eine Buchhypothek kann deshalb nur nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 873 ff. BGB) erworben werden, d.h. durch Einigung und Eintragung des Erwerbers im Grundbuch.
Der vielleicht haufigste praktische Fall der Buchhypothek ist die Zwangshypothek, die als Sicherungshypothek immer eine Buchhypothek ist.
Template:Rechtshinweis Kategorie:Sachenrecht
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