Privathaftpflicht Vergleich
Häufig gestellte Fragen
Tarifauswahl Familie/Lebensgemeinschaft Single (ohne Kinder)
Normal öffentl. Dienst ö.D. mit Amtshaftpflicht für Lehrer
Alter (volle Jahre) (Für junge Menschen oder Senioren gibt es Extra-Rabatte.)
Selbstbeteiligung nein ja (Im Schadenfall wird der Schaden bis auf die SB erstattet.)
Ausfalldeckung nein ja (Wenn Sie selbst der Geschädigte sind, der Verursacher Ihren Haftpflichtanspruch aber nicht befriedigen kann (z.B. weil er selbst keine Versicherung besitzt), tritt diese Versicherung ein.)
Kinder unter 7 Jahre nein ja (Eltern haften nicht für unter 7 Jährige (Verkehr nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihre Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.)
Teilnehmende Gesellschaften
Hotline für diese Versicherung: 037296-927390
Häufig gestellte Fragen zur Privathaftpflichtversicherung (FAQ)
Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
Ist mein Partner mitversichert?
Sind Kinder auch mitversichert?
Können/müssen Kinder haften?
Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch bei Auslandsaufenthalten?
Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Gibt es eine Wartezeit?
Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
Ist Schlüsselverlust mitversichert?
Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
Was versteht man unter Mietsachschäden?
Sind gemietete/geliehene Sachen auch versichert?
Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Übersicht Fragen | Berechnung
1. Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen.
Sie übernimmt dazu
die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)
Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.
Übersicht Fragen | Berechnung
2. Ist mein Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei mitversichert werden, hierzu muss nur der Name und das Geburtsdatum des Partners angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert (dann aber kein Single-Tarif!).
Wenn ein Paar zusammenzieht und beide bereits haftpflichtversichert sind, sollten beide Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der schon länger bestehende Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
Übersicht Fragen | Berechnung
3. Sind Kinder auch mitversichert?
Unverheiratete Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab Volljährigkeit nur während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung (berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).
Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
Übersicht Fragen | Berechnung
4. Können/müssen Kinder haften?
Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden).
Kinder unter sieben Jahren sind in der Regel überhaupt nicht für ihr Handeln verantwortlich (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
Übersicht Fragen | Berechnung
5. Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch bei Auslandsaufenthalten?
Ja. (Die Geltungsdauer muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können).
Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" haftpflichtversichern.
Übersicht Fragen | Berechnung
6. Was ist eine Forderungsausfalldeckung?
Eine Forderungsausfalldeckung springt dann für einen Schaden ein, der Ihnen von einer Person zugefügt wurde, die selbst keine private Haftpflichtversicherung besitzt und aufgrund der finanziellen Situation zahlungsunfähig ist (muss aus einem rechtskräftig vollstreckbarem Urteil hervorgehen). Allerdings zahlt der Versicherer erst ab einer bestimmten Schadensumme und wenn Sie alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um von dem Schadenverursacher eine Entschädigung zu erhalten.
Übersicht Fragen | Berechnung
7. Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine andere Partei mit im Haus, so greift nicht jede Privat-Haftpflichtversicherung. Hier sollten Sie noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Übersicht Fragen | Berechnung
8. Gibt es eine Wartezeit?
Nein, bei der privaten Haftpflichtversicherung gibt es keine Wartezeiten.
Versicherungsschutz besteht ab Vertragsbeginn.
Übersicht Fragen | Berechnung
9. Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer auf unserer Seite).
Übersicht Fragen | Berechnung
10. Ist Schlüsselverlust mitversichert?
Ja
bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür (wenn eingeschlossen)
Nein
bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür
Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
Übersicht Fragen | Berechnung
11. Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
Ja, denn falls Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.
Übersicht Fragen | Berechnung
12. Was versteht man unter Mietsachschäden?
Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
Übersicht Fragen | Berechnung
13. Sind gemietete/geliehene Sachen auch versichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versichert. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
Übersicht Fragen | Berechnung
14. Was sind Gefälligkeitsschäden und sind diese mitversichert?
Gefälligkeitsschäden sind z.B. wenn Sie Bekannten beim Umzug helfen und dabei Schäden anrichten.
Einige Versicherer tragen dieses Risiko (allerdings gibt es eine max. Entschädigungsgrenze), andere widerum gar nicht.
Übersicht Fragen | Berechnung
15. Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
privathaftpflichtversicherung
privathaftpflichtversicherung vergleich
vergleich privathaftpflichtversicherung
privathaftpflichtversicherung preisvergleich
günstige privathaftpflichtversicherung
privathaftpflichtversicherung test
preisvergleich privathaftpflichtversicherung
privathaftpflichtversicherung stockelsdorf