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Abteilung (Grundbuch)

From Sterwiki

Die Abteilungen bezeichnen in Deutschland die diversen Abschnitte des Grundbuches und dienen seiner Untergliederung. Diese bestehen aus:

  • Aufschrift bzw. Deckblatt: enthalt den Namen des Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Deckblattes.
  • Bestandsverzeichnis: Hier werden die Grundstucke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben aufgezeigt, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstuck sowie Nutzungsart, Lage und Grosse.
  • Abteilung 1: Hier sind die Eigentumsverhaltnisse an dem jeweiligen Grundstuck verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentumer sowie Datum und Grund des Eigentumubergangs. Mogliche Grunde sind Vererbung, Ubereignung (die so genannte 'Auflassung') oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
  • Abteilung 2: Enthalt alle Beschrankungen und Lasten des Grundstucks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Widerspruche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschrankungen gehoren Vermerke bezuglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
  • Abteilung 3: Vermerk der Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden

Template:Rechtshinweis Kategorie:Sachenrecht


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