Abteilung (Grundbuch)
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Die Abteilungen bezeichnen in Deutschland die diversen Abschnitte des Grundbuches und dienen seiner Untergliederung. Diese bestehen aus:
- Aufschrift bzw. Deckblatt: enthalt den Namen des Amtsgerichtes, den Grundbuchbezirk sowie die Nummer des Deckblattes.
- Bestandsverzeichnis: Hier werden die Grundstucke mit den vom amtlichen Kataster vorgegebenen Angaben aufgezeigt, als da sind: Gemarkung, Flur, Flurstuck sowie Nutzungsart, Lage und Grosse.
- Abteilung 1: Hier sind die Eigentumsverhaltnisse an dem jeweiligen Grundstuck verzeichnet. Vermerkt werden: Eigentumer sowie Datum und Grund des Eigentumubergangs. Mogliche Grunde sind Vererbung, Ubereignung (die so genannte 'Auflassung') oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung.
- Abteilung 2: Enthalt alle Beschrankungen und Lasten des Grundstucks mit Ausnahme von Grundpfandrechten (siehe Abt. 3). Lasten sind u. a. Dienstbarkeiten, Vormerkungen, Widerspruche, Wohn- und Nutzungsrechte, Erbbau- oder Vorkaufsrechte. Zu den Beschrankungen gehoren Vermerke bezuglich Insolvenz, Sanierung, Nacherbfolge, Zwangsversteigerung sowie die Regelungen bei Eigentumswohnungen.
- Abteilung 3: Vermerk der Grundpfandrechte: Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden
Template:Rechtshinweis Kategorie:Sachenrecht
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