Versicherung vergleich


Kostenlosen Offerte
Offerte anfordern
 
vergleich versicherungen
 
vergleich versicherung motorrad
 
Auto
 
Versicherung zweitwagen
 
private krankenversicherung vergleich o ...
 
Hundehalterhaftpflichtversicherung
 
Financierung
 
Versicherung vergeleich
 
Hausrat
 
private krankenversicherung vergleich
 
autoversicherungen zweitwagen
 
Gesetzl Krankenversicherung
 
KFZ versicherung
 
Pflegerentenversicherung
 
Direktversicherung
 
Beamte Unfallversicherung
 
Privatversicherung
 
vergleich rechtsschutzversicherung
 
Risikolebensversicherung
 
hypotheken zinsvergleich
 
pferdehaftpflicht versicherung
 
Krankenzusatzversicherung
 
Ruruprente
 
Rentenversicherung
 
hypotheken vergleich
 
Versicherung
 
vergleich rechtsschutz
 
Hausratversicherung
 
vergleich kraftfahrtversicherung
 
Kapital
 
Private Sachversicherungen
 
vergleich versicherung hausrat
 
Unterstutzungskasse
 
Berufsunfahigkeitsversicherung
 
 
 

Willkommen zu Versicherung vergleich,
Thema Fondsgebundene Leben

 


Das Alterseinkünftegesetz ist am 01.01.05 in Kraft getreten. Kernpunkt des Gesetzes ist der Wechsel von vor- zu nachgelagerter Besteuerung der Alterseinkünfte. Ab 2005 werden die Beiträge für die Altersversorgung in kleinen Schritten von der Steuer befreit, während die Rentenauszahlungen im Alter voll versteuert werden.
Die gesetzlichen Änderungen haben Auswirkungen auf folgende Bereiche:

Besteuerung der gesetzlichen Renten

Besteuerung der Rentenbeiträge

Kapital-Lebensversicheurng

Private Rentenversicherung

Fondsgebundene Rente

Britische Policen

Riesterrente

Betriebliche Altersvorsorge

Rürup-Rente


Besteuerung der gesetzlichen Renten
Bereits laufende Rentenauszahlungen aus den gesetzlichen Kassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leibrenten werden ab Jahresbeginn zu 50% versteuert. Für Neurentner steigt die Besteuerung bis 2040 in jährlichen 2%- später in 1%-Schritten auf 100%.
Die Freibeträge betragen 18.900 € für Alleinstehende und 37.800 € für Ehepaare. Wegen der noch hohen Freibeträge sind ca. dreiviertel aller Rentner dieses Jahr von der Besteuerung nicht betroffen.

Beispiel:
Herr Maier erhält 12.000 € Rente im Jahr 2005. Davon unterliegen 50% (6.000 €) der Steuerpflicht. Diese Summe liegt jedoch unter dem zulässigen Freibetrag, weshalb Herr Maier keine Steuern entrichten muss.


Besteuerung der Rentenbeiträge
Ab 2005 werden 60% der Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich freigestellt. Bis 2025 sollen die Beiträge in jährlichen 2%-Schritten vollständig steuerfrei sein.
Als Vorsorgeaufwendungen gelten:
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Beiträge zu berufständischen Versorgungen
Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse
Beiträge zu einer privaten RentenversicherungAls sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen und privaten Haftpflichtversicherung bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag von 1500 € (2400 € für Selbständige) absetzbar.

Für mehr information über Fondsgebundene Leben: interplein kreditkarten





 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Zurück zu Versicherung vergleich